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Europa01. September 2026

Österreichischer Kanzler Stocker fordert ein verfassungsrechtliches Verbot von „politischem Islam“

Österreichischer Kanzler Christian Stocker setzt sich für ein verfassungsrechtliches Verbot des „politischen Islam“ ein und beruft sich dabei auf dessen Unvereinbarkeit mit Demokratie und westlichen Werten.

Österreichischer Kanzler Stocker fordert ein verfassungsrechtliches Verbot von „politischem Islam“

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Der österreichische Kanzler Christian Stocker hat ein verfassungsrechtliches Verbot des „politischen Islam“ gefordert und argumentiert, dass die politische Nutzung von Religion mit der Demokratie und den westlichen Werten Österreichs unvereinbar sei.

Stocker brachte den Vorschlag erstmals in einer Reihe von Interviews mit österreichischen Medien am 28. August zur Sprache. In einem am selben Abend veröffentlichten Interview berichtete Heute, dass der Kanzler ein Verbot des politischen Islam durch ein Verfassungsrecht anstrebe.

Stocker sagte der Zeitung: „Wenn Religion politisch genutzt wird, müssen wir ihr mit aller Strenge entgegentreten.“ Er argumentierte zudem, dass „ein politisches Verständnis des Islam mit Demokratie und westlichen Werten unvereinbar sei“.

Stocker äußerte ähnliche Bemerkungen in einem separaten Interview mit oe24.TV am 28. August: „Ich sage deutlich: Ich befürworte die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Verbots des politischen Islam.“

Auf die Frage, wie er die für ein solches Gesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament erreichen wolle, antwortete der Kanzler, dass er es nicht wisse.

In Österreich bezeichnet „politischer Islam“ nicht eine einzelne, organisierte Bewegung, sondern mehrere islamistische Strömungen und Netzwerke, die religiöse Ideen in ein politisches und soziales Programm übersetzen wollen. Das von der Regierung unterstützte Dokumentationszentrum Politischer Islam (DPI), das im Juli 2020 als unabhängiger Fonds der Republik Österreich gegründet wurde, hat Netzwerke und Organisationen untersucht, die mit politischem Islam in Verbindung stehen, darunter die Muslimbruderschaft und Millî Görüş. Es hat zudem ATIB untersucht, einen Dachverband türkisch‑islamischer Vereinigungen in Österreich, der mit Diyanet, der türkischen Religionsbehörde, verknüpft ist. Auch Netzwerke, die mit Hizb ut‑Tahrir assoziiert werden, haben in der österreichischen Debatte eine Rolle gespielt.

Stocker, 66, ist seit März 2025 Kanzler Österreichs und führt die zentristisch‑rechte Österreichische Volkspartei (ÖVP), die auf EU‑Ebene zur Familie der Europäischen Volkspartei (EPP) gehört. Seine Regierung ist eine Dreierkoalition aus ÖVP, der Mitte‑links ausgerichteten Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und den Liberalen NEOS.

Die Koalition entstand, nachdem die ÖVP endgültig ausgeschlossen hatte, mit der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei (FPÖ) zu regieren, obwohl die FPÖ nach der Wahl 2024 als größte Partei Österreichs hervorging. Stockers Entscheidung, mit der SPÖ und den NEOS statt mit der FPÖ zu regieren, hat die ÖVP wiederholt gezwungen, ihre konservativeren Positionen gegen die Prioritäten ihrer Koalitionspartner abzuwägen.

Diese politische Rechnung könnte es schwierig machen, Stockers neuesten Vorschlag voranzubringen. Die Initiative ist noch kein Gesetz, und beide Koalitionspartner haben Bedingungen daran geknüpft. NEOS hat ein Verbot nicht ausgeschlossen, verlangt jedoch einen Vorschlag, der tatsächlich gesetzlich umsetzbar ist, sowie eine klare rechtliche Definition, die einer gerichtlichen Prüfung standhält. SPÖ‑Staatssekretär Jörg Leichtfried sagte am 31. August, dass eine Demokratie sich verteidigen müsse, wenn Religion missbraucht werde, um sie anzugreifen, und dass seine Partei das von der ÖVP vorgelegte prüfen werde.

Die FPÖ hat die Ankündigung zurückgewiesen. Parteigeneral­sekretär Michael Schnedlitz erklärte, die ÖVP habe seit Jahren Anträge der Freiheitlichen Partei zu diesem Thema abgelehnt. Ein solcher Antrag scheiterte am 26. Februar 2025 im Nationalrat, Wochen nach einem tödlichen Messerangriff in Villain, Südösterreich.

Die Europa‑ und Integrationsministerin Claudia Bauer von der ÖVP bereitet nun einen konkreten Vorschlag vor. Bauer will den Koalitionspartnern so schnell wie möglich einen Entwurf eines Rahmens zukommen lassen. Sie sagte, das Regierungsprogramm biete die Grundlage sowohl für ein Verbot als auch für ein umfassenderes Maßnahmenpaket, das Verbände, Religionsrecht und andere Gesetzesbereiche abdecke.

Bauer erklärte zudem, die Regierung werde „den politischen Islam und seine Organisationen in Österreich und Europa mit allen Mitteln bekämpfen“, und bezeichnete ihn als „die größte Gefahr unserer Zeit“. Sie argumentierte, er strebe danach, sich über den demokratischen Verfassungsstaat zu stellen, die Gesellschaft und den Staat umzugestalten und die Freiheit von Mädchen und Frauen zu bedrohen.

Das österreichische Direktorat für Staatssicherheit und Nachrichtendienst (DSN) hat die Diskussion über weitere rechtliche Maßnahmen begrüßt. Jeder Vorschlag müsste zunächst die Unterstützung von Stockers Koalitionspartnern sichern und dann durch das Parlament, wo ein Verfassungsrecht eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Das bedeutet nicht, dass alle von den österreichischen Behörden als mit politischem Islam verbunden angesehenen Organisationen automatisch verboten würden, noch hat Stocker ein Verbot jeder einzelnen vorgeschlagen. Vielmehr bleiben die genaue rechtliche Definition des Begriffs und welche Organisationen oder Aktivitäten darunter fallen, zentrale Fragen, die jede solche Gesetzgebung beantworten muss.

Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen in Österreich.

Laut der Religionszugehörigkeitsbefragung von Statistik Austria aus dem Jahr 2021, veröffentlicht 2022, gaben 745.600 Menschen in Österreich an, Muslime zu sein, was 8,3 % der Bevölkerung entspricht – das Doppelte der 4,2 % im Jahr 2001. Die muslimische Präsenz ist insbesondere bei Kindern in Wien stark ausgeprägt.

Zahlen des Wiener Bildungsdirektorats zeigen, dass Muslime im Schuljahr 2023‑24 35 % der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Grundschulen der Stadt ausmachten, wodurch der Islam die größte einzelne Religionszugehörigkeit unter Grundschulkindern darstellte, vor den Konfessionslosen mit 26 %, Katholiken mit 21 % und orthodoxen Christen mit 13 %. Die christlichen Konfessionen zusammen machten 37 % aus. Im gesamten Pflichtschulbereich hat der muslimische Anteil inzwischen 38,5 % erreicht.

Die zentrale Frage ist nun, wie die österreichische Regierung den Begriff „politischer Islam“ im Verfassungsrecht definieren wird.

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