Polizei durchsucht AfD-Kandidaten 10 Tage vor Wahl in Sachsen-Anhalt
Deutsche Polizei führte Durchsuchungen von Immobilien durch, die mit zwei AfD‑Kandidaten in Verbindung stehen, nur wenige Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt, um ihre Verbindungen zu einer verbotenen neonazistischen Organisation zu untersuchen.

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Die deutsche Polizei hat Immobilien durchsucht, die mit zwei Kandidaten der Alternative für Deutschland (AfD) für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September in Verbindung stehen, nur zehn Tage bevor die Wähler zur Urne gehen.
Die beiden Männer gehören zu 15 Personen, die verdächtigt werden, die Aktivitäten einer verbotenen neonazistischen Organisation zu unterstützen oder fortzuführen.
Die Durchsuchungen, die am frühen 27. August in fünf deutschen Bundesländern durchgeführt wurden, betreffen Personen, die verdächtigt werden, die Aktivitäten der Artgemeinschaft fortzusetzen, einer rechtsgerichteten Organisation, die Deutschland 2023 verboten hat. Die Durchsuchungen fanden in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein‑Westfalen statt.
Zu den Personen, deren Immobilien durchsucht wurden, gehören Simon Lansmann und Sebastian Koch, beide AfD‑Kandidaten für den Landtag von Sachsen-Anhalt.
Die Ermittlungen richten sich jedoch nicht gegen die AfD als Partei. Es geht um die mutmaßliche Fortsetzung oder Unterstützung einer bereits verbotenen Organisation.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein Treffen, das am 20. Juni auf Lansmanns Anwesen in Ipse, nahe Gardelegen in der Altmark, Nordsachsen‑Anhalt, stattfand. Laut Spiegel nahmen Personen aus dem Milieu der ehemaligen Artgemeinschaft an einer Sonnenwendfeier dort teil.
Das Magazin berichtete über Details wie germanisch anmutende Rituale mit Tierhörnern und das Singen eines Hitlerjugend‑Marschliedes. taz zitierte die Staatsanwaltschaft Halle und berichtete, dass das Treffen vom 20. Juni der zentrale Verdachtsmoment hinter den Durchsuchungen sei.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es handle sich um den mutmaßlichen Verstoß gegen das Verbot des Vereins.
Lansmann hat bestätigt, dass das Treffen stattgefunden hat. Durch seinen Anwalt wies er den Vorwurf zurück, es handele sich um eine illegale Fortsetzung der Artgemeinschaft, und distanzierte sich von der Organisation sowie von NS‑Liedern.
Die Beteiligung der beiden AfD‑Politiker macht den Fall besonders heikel.
Lansmann, 1982 geboren, ist Elektrotechniker, betreibt mit seiner Partnerin Viehzucht und sitzt als AfD‑Mitglied im Stadtrat von Gardelegen. Im März 2022 kandidierte er erfolglos für das Amt des Bürgermeisters der Stadt.
Sebastian Koch ist eine etablierte AfD‑Persönlichkeit in der Altmark, kandidiert über die Landesliste für den Landtag. Laut CORRECTIV organisiert er Sommertreffen in Roxförde, die vom rechtsgerichteten Jugendmilieu zum Netzwerken genutzt werden.
Koch steht auf Platz 8 der AfD‑Landesliste, Lansmann auf Platz 19.
Die Ermittlungen rücken zudem die Geschichte der Artgemeinschaft in den Fokus. Sie wurde 1951 von dem ehemaligen Nazi Wilhelm Kusserow gegründet und verband eine germanisch‑neopaganistische Weltanschauung mit dem Gedanken, eine angeblich germanische Volksgemeinschaft zu bewahren.
Nach Angaben der deutschen Behörden beruhte ihre Ideologie stark auf nationalsozialistischem Rassenverständnis. Zudem unterhielt sie Kontakte zum breiteren rechten und neonazistischen Milieu in Deutschland.
Deutschland verbot die Artgemeinschaft im Jahr 2023 durch einen Beschluss, den die damalige Innenministerin Nancy Faeser unterzeichnete. Sie bezeichnete sie als sektenähnlichen, tief rassistischen und antisemitischen Verein.
Die Rechtsgrundlage ist besonders bedeutsam, weil die Organisation nicht wegen Gewalttaten beschuldigt wurde und nicht jedes ihrer Mitglieder einer Straftat beschuldigt wurde.
Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes schützt die Vereinsfreiheit. Er erlaubt zudem das Verbot von Vereinigungen, wenn deren Ziele oder Aktivitäten als gegen die verfassungsrechtliche Ordnung oder das Prinzip friedlicher Beziehungen zwischen Völkern gerichtet interpretiert werden.
Dies gilt auch, wenn der Fall nicht auf einem Muster gewaltsamer Straftaten seiner Mitglieder beruht.
Im Fall der Artgemeinschaft argumentierten die Behörden, dass ihre rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Ziele mit den Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung unvereinbar seien. Das Verbot wurde anschließend gerichtlich angefochten und vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. April 2026 bestätigt.
Die Richter erkannten an, dass es sich um eine weltanschauliche Gemeinschaft handelte, stellten jedoch fest, dass ihre Überzeugungen nicht im Rahmen des Grundgesetzes verwirklicht werden können.
Das bedeutet nicht, dass jeder, der einst mit der Artgemeinschaft verbunden war, automatisch eine Straftat begeht. Ebenso stellt eine Polizeidurchsuchung keinen Schuldspruch dar.
Die aktuelle Ermittlung konzentriert sich darauf, ob Einzelpersonen die Aktivitäten der Organisation nach deren Verbot fortgesetzt haben.
Diese Unterscheidung ist für Lansmann und Koch entscheidend. Die Durchsuchungen beweisen nicht, dass einer der Kandidaten Mitglied der Artgemeinschaft ist, noch bedeuten sie, dass einer der beiden verurteilt oder angeklagt wurde.
Die Ermittler suchen nach Beweisen, die klären könnten, ob das Treffen im Juni und weitere Aktivitäten einen Versuch darstellten, die verbotene Organisation fortzuführen.
Der weitere Verlauf hängt von den während der Durchsuchungen gewonnenen Beweisen ab. Die Staatsanwaltschaft Halle teilte mit, dass keine Haftbefehle erlassen wurden und das beschlagnahmte Material zunächst geprüft werden müsse, bevor über Anklagen entschieden wird.
Sollten die Staatsanwälte nicht genügend Beweise finden, könnte die Ermittlung schließlich eingestellt werden. Bei ausreichendem Verdacht könnten weitere Ermittlungsmaßnahmen und ggf. ein Strafverfahren folgen.
Derzeit gibt es keinen automatischen Rechtsmechanismus, der einen Kandidaten wegen einer Durchsuchung seiner Immobilie vom Stimmzettel nimmt. Die unmittelbare Folge ist also eine Ermittlung, nicht eine Disqualifikation.
Die politischen Folgen könnten jedoch deutlich gravierender sein.
Sachsen-Anhalt wählt am 6. September. Die aktuelle Infratest‑dimap‑Umfrage für den öffentlich-rechtlichen Sender ARD setzt die AfD bei 42 Prozent, verglichen mit 22 Prozent für die Christlich‑Demokratische Union (CDU) von Ministerpräsident Sven Schulze.
Die Befragung wurde am 24.–25. August unter 1.511 Wählern durchgeführt und am 26. August veröffentlicht. Die Linke liegt bei 11 Prozent, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) bei 8 Prozent und die Grünen bei 6 Prozent.
Das ist das höchste Ergebnis, das das Institut für die Partei verzeichnet hat, etwa das Doppelte der 20,8 Prozent, die sie 2021 erreichte, als die CDU 37,1 Prozent erhielt.
Würde sich das Ergebnis an der Urne wiederholen, wäre dies das bislang stärkste Ergebnis der AfD bei einer deutschen Landtagswahl und würde sie zur deutlich größten Fraktion machen. Es würde der Partei jedoch keine absolute Mehrheit verschaffen.
Damit lässt sich der Zeitpunkt der Durchsuchungen nicht ignorieren. Sie erfolgen zehn Tage vor einer Wahl, in der die AfD nicht nur wettbewerbsfähig, sondern eindeutig führend in den Umfragen ist.
Dennoch gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die Behörden die Aktion aus Wahlgründen terminiert haben. Auch hat die AfD die Justiz nicht öffentlich beschuldigt, bewusst eine politisch motivierte Operation gestartet zu haben, um den erwarteten Sieg zu verhindern.
Laut taz hat die regionale AfD‑Organisation und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund eine Bitte um Stellungnahme unbeantwortet gelassen.


